;Matura Neu (Fotolia)

 

 

Die neue Reifeprüfung bringt mehr Qualität, Vergleichbarkeit, Fairness und startet im Schuljahr 2013/2014

Die von Bildungsministerin Claudia Schmied durchgesetzte Matura-Reform ist ein Meilenstein: Denn die neue Reifeprüfung bringt mehr Qualität, mehr Vergleichbarkeit und vor allem mehr Fairness. Die neue, auf drei Säulen basierende Reifeprüfung wird 2013/2014 an den AHS starten, die Berufsbildenden Höheren Schulen folgen ein Jahr später.

 

Mit der Einführung der neuen Reifeprüfung sind internationale Vergleichbarkeit und Studierfähigkeit sichergestellt. Davon profitieren Universitäten und Unternehmen genauso wie Eltern und SchülerInnen. Denn die Matura neu garantiert, dass unsere SchülerInnen über jene Kompetenzen verfügen, die sie für die Zukunft qualifizieren.

 

1.) Standardisierte Klausuren

Zu einem bundesweit einheitlichen Termin treten alle SchülerInnen zu österreichweit standardisierten, schriftlichen, kompetenzorientierten Klausuren an. Die Klausuren in Deutsch, Mathematik, Englisch und den wesentlichen Fremdsprachen werden zentral vorgegeben. Jede Schülerin, jeder Schüler muss entweder 3 oder 4 schriftliche Prüfungen ablegen, je nachdem ob er 2 oder 3 mündliche Prüfungen absolvieren möchte. Bei 3 Prüfungen tritt die Schülerin/der Schüler nur in Deutsch, Mathematik und einer lebenden Fremdsprache an. Bei 4 Klausuren kann zu den drei verpflichtenden Fächern zusätzlich in einer weiteren Fremdsprache, Darstellender Geometrie, Biologie und Umweltkunde, Physik, einem schulautonomen klausurfähigen Pflichtgegenstand (z.B. Informatik) oder in einer Schwerpunkt-Klausur (z.B. Musikkunde)angetreten werden. Die Arbeiten werden am Schulstandort vom Lehrer nach einem einheitlichen Korrekturschlüssel benotet. Die Ergebnisse sind somit österreichweit vergleichbar.


Eine negative Note bei einer standardisierten Klausur kann entweder durch ein erneutes Antreten oder durch eine mündliche Prüfung kompensiert werden. Bei einer mündlichen Kompensations-Prüfung werden die Fragen allerdings zentral vorgegeben.

2.) Vorwissenschaftliche Arbeit

Die Themenstellung erfolgt am Schulstandort. Jede Schülerin und jeder Schüler muss in Zukunft bereits am Ende der siebten Klasse in Absprache mit seiner Lehrerin, seinem Lehrer das Thema einer vorwissenschaftlichen Arbeit für seine Reifeprüfung wählen. In einem Fach seiner Wahl muss die Schülerin/der Schüler diese Arbeit während der achten Klasse vor dem Reifeprüfungstermin erarbeiten und somit seine Fähigkeit zum eigenständigen wissenschaftlichen Arbeiten und seine Studierfähigkeit unter Beweis stellen. Die fertige Arbeit wird dann im Rahmen der Reifeprüfung - ähnlich wie bei Prüfungen auf der Universität - von der Schülerin/vom Schüler mündlich präsentiert. Vom Umfang her wird die vorwissenschaftliche Arbeit zwischen 4.500 und 6.000 Worte umfassen.

3.) Mündliche Prüfungen:

Jede Schülerin, jeder Schüler tritt zusätzlich zu den schriftlichen Klausuren in 2 oder 3 mündlichen Prüfungen an. Die Aufgabenstellungen und die Beurteilungen der mündlichen Prüfungen werden nicht zentral vorgegeben, sondern bleiben in der Kompetenz der prüfenden Lehrerin/des prüfenden Lehrers. Die LehrerInnen sind verpflichtet, am jeweiligen Standort bis zu maximal 24 Themenbereiche pro Fach kompetenzorientiert auszuarbeiten und den SchülerInnen vorzulegen.